Bildungsurlaub
(drei- oder fünftägig) Das Recht auf Bildungsurlaub ist in Hamburg gesetzlich verankert: Jede ArbeitnehmerIn in HH hat Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub (BU) im Jahr, bzw. zehn Tage in zwei Jahren. Dieser Anspruch erstreckt sich ausdrücklich auch auf politische Bildung. Politischer
Bildungsurlaub hat den Zweck, sich abseits der Alltagspflichten gemeinsam mit einem politisch interessanten und wichtigen Thema zu befassen. Was unter Bildungsurlaub zu verstehen ist, definiert das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz, das es seit 1974 gibt. Jeder BU muss vom Amt für Berufs- und Weiterbildung als BU anerkannt werden. BUs müssen Sie bei Ihrer/Ihrem ArbeitgeberIn frühzeitig, jedoch spätestens sechs Wochen vor dem Seminar beantragen. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie Ihrer/Ihrem ArbeitgeberIn vorlegen. Nach dem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
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Bildungsurlaube
